Uncategorised

Regelmäßige Anwendung von Kompost dient der dauerhaften Gesunderhaltung des Bodens und der Düngung der Pflanzen. Sie sollten alle 3 Jahre erfolgen, für Beetflächen alle 5 Jahre.

Eine Versauerung des Bodens wird unterbunden.

Kompost wird auf den Flächen verteilt und gegebenenfalls oberflächlich eingearbeitet. Eine Ergänzungsdüngung mit Stickstoff ist bei Bedarf erforderlich (ca. 5 - 10 g Stickstoff pro m²).
 
 
Lüneland Kompost - 12 mm
 
  • Substratmischung
  • Pflege von Rasen- und Pflanzflächen
  • Pflanzlochbeigabe



Lüneland Kompost - 25 mm

  • Bodenverbesserung bei Strauchbepflanzung
  • Humusversorgung des Bodens
  • Gehölzpflanzungen



Komposterde - 10 mm

Ist eine Mischung aus Mineralboden und Lüneland-Kompost zur Verwendung als Oberboden oder Andeckerde im Freiland zum direkten Bepflanzen. Komposterde findet Verwendung als Mutterbodenersatz.

  • Auffüllen und ebnen von Pflanzflächen
  • Neuanlage von Vegetationsflächen und Hochbeeten
  • Raseneinsaat


Preise auf Anfrage unter 04131 / 92 32 450

 

Tipps zur Anwendung:


Kompost 12 mm

Kompost 25 mm

Komposterde

 

ACHTUNG:
Kompost nicht bei Moorbeetpflanzen anwenden!

Dazu gehören:

  • Azaleen
  • Rhododendron
  • Erika
  • Heidelbeeren

Bitte verwenden Sie dafür Moorbeet-/Azaleen-/Rhododendronerde aus dem Fachhandel. Diese hat einen sauren pH-Wert den die Pflanzen brauchen um im Wurzelbereich Nährstoffe aufnehmen zu können.

 
Reines Nadelholzstammmaterial, frei von Rinde, Laub, Nadeln
  • Abdeckung von Pflanzenflächen
  • Erosions- und Verdunstungsschutz
  • Gartenwege, Platzbefestigung
  • Verwendung als Anhäufelmaterial für Rosen

Fläche vor dem Mulchen von unerwünschtem Aufwuchs befreien (u.a. Wurzelunkräuter).

Eine Ausgleichsdüngung (je nach Nährstoffversorgung des Bodens mit 50-80 g/m² eines organischen Stickstoffdüngers) wird empfohlen.

Die Höhe der Mulchauflage sollte 5 cm nicht unterschreiten.

Preise auf Anfrage unter 04131 / 92 32 450

Hier fehlt noch ein Text.

Angaben gemäß § 5 TMG

Dipl.-Kfm. Oliver Schmitz
GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR)
Adendorfer Weg 7
21357 Bardowick

Kontakt

Telefon: 04131 / 92 32 -0
Telefax: 04131 / 92 32 -99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE280056932

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Sie befinden sich hier im Service- und Downloadbereich.

Im linken Menü finden Sie unter anderem PDF-Dokumente zum Herunterladen, z. B.

  • Formulare für die Behälterbestellung und Gebühren
  • Kundeninformationen zu verschiedenen Abfällen der öffentlichen Entsorgung sowie für die Direktanlieferungen zu unseren Entsorgungsanlagen.

Weiterhin können Sie sich hier über Betriebsführungen, unseren Extra-Service, z. B. den Sperrmüllexpress, Containergestellung und den Grünabfallexpress informieren, oder die Satzungen und Abfallgebühren für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg einsehen.

 

 

Seit dem 1. April 2010 ist die elektronische Nachweisführung für die Entsorgung aller gefährlichen Abfälle im Sinne des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG zur Pflicht geworden. Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden sind nachweispflichtig und unterliegen dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV).

Seit dem 01. Februar 2011 dürfen wir gefährliche Abfälle nur annehmen, wenn der Begleitschein von Abfallerzeuger und Beförderer elektronisch signiert vorliegt. Die Vorlage eines Quittungsbelegs (wie bisher zum Teil praktiziert) allein reicht nicht mehr aus.

Unsere behördlichen Nummern:
Entsorger-Nummern GFA:
    Altholzbehandlungsanlage
C3X300000
    Deponie
C96KK0000
    Gleisschotteraufbereitungsanlage
C3M700000
    Sickerwasserkläranlage
C3T800000
    Weitere Anlagen
C96KK0000
Beförderer-Nummern:
    Beförderer-Nr. GFA
C00026130


Zurück

GFA sammelt

Helfen Sie auch mit folgenden Beispielen die Umwelt zu schonen und tragen Sie Ihren Beitrag zur Einsparung von Primärenergie (z.B. Erdöl).

Altpapiercontainer
Altpapier über Wertstoffcontainer
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten der Wertstoffcontainer: werktags von 7:00 - 20:00 Uhr

Altpapier darf nicht außerhalb der Container abgestellt werden
 

CD’s, CD-R, CD-RW, DVD’s
Sammelstellen u.a.:
Im Service-Center der GFA in Lüneburg, auf dem GFA-Gelände in Bardowick (Deponie), bei Media Markt oder in den meisten Gymnasien der Hansestadt Lüneburg und überall, wo Sie einen Sammelbehälter entdecken


Sammelstellen für CDs und DVDs
Entsorgungsinfo CDs


Druckerpatronen
Sammelstellen:
Auf dem GFA-Gelände in Bardowick, im Service-Center der GFA in Lüneburg, mobile Schadstoffsammlung (Termine und Orte siehe Abfallkalender)

 


Energiesparlampen
Sammelstellen:
Auf dem GFA-Gelände in Bardowick, im Service-Center der GFA in Lüneburg, mobile Schadstoffsammlung und bei den im Anhang aufgeführten Geschäften und Verwaltungen.


Sammelstellen für Sonderabfälle und Elektrokleingeräte

Korken
Sammelstellen:
Im Service-Center der GFA in Lüneburg, auf dem GFA-Gelände in Bardowick sowie bei den im Anhang aufgeführten Stellen.

 

 

Korkkampagne


Sammlung durch FREMDFIRMEN

Altkleidersammlung, Schuhe und Federbetten
Altkleider und Textilien gehören nicht in den Müll. Eine Altkleidersammlung dient der Verwertung gebrauchter Kleidung und Schuhen aus Privathaushalten.

Das ist zu beachten:
Karitative Verbände führen in gewissen Zeitabständen Sammlungen durch, die über die Presse und Handzettel bekannt gegeben werden. Neben der Straßensammlung gibt es von verschiedenen Organisationen an vielen Wertstoffcontainerplätzen auch fest angebrachte Sammelcontainer.



Zurück zur Liste

Altglas richtig entsorgen!

Altglas (Weiß- und Buntglas) ist Verpackungsglas, das der Wiederverwertung zugeführt wird. Es kann beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Dazu werden die gebrauchten Glasflaschen und Konservengläser in dafür bereitgestellte Wertstoffcontainer für Altglas gesammelt.

Flaschen

 

Pfeil

Altglascontainer

Das ist zu beachten:

  • An Sammelstellen kann Altglas über die Altglascontainer entsorgt werden. Altglas darf nicht neben den Altglascontainern abgestellt werden. In der Regel befinden sich die Altglascontainer mit bei den Stellplätzen für Altpapiercontainer.
  • Die Leerung der Altglascontainer erfolgt nicht durch die GfA, sondern durch eine Fremdfirma (siehe rechter Kasten). Beachten Sie bitte die Einwurfzeiten: Werktags 7:00 - 20:00 Uhr
  • Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Der Kontakt steht auf den Altglascontainern.
 Das gehört z. B. zum Altglas:  Das gehört z. B. nicht zum Altglas:
Richtig  Getränkeflaschen Falsch  Porzellan, Keramik, Steingut
Richtig  Konservenglas: z. B. Marmelade, Cremes.... Falsch  Verbundglas (z. B. Autoscheiben)
Richtig  Kosmetikflatons Falsch  Fenster- und Flachglas
Richtig  Sonstige Behältergläser und Verpackungsglas Falsch  Glühlampen aller Art, Leuchtstoffröhren
    Falsch  Gläser aus Bleikristall, Spiegelglas
Falsch  Trinkgläser, Vasen aus Glas
Falsch  Flaschen aus Kunststoff
  • Die Anlieferung von Altglas direkt zur GfA ist kostenlos!
Hinweis:
  • Flaschen und Behälter müssen vor der Entsorgung restentleert sein.
  • Die farbliche Trennung ist wichtig, um eine hohe Sortierreinheit zu erreichen.
  • Blaues oder andersfarbiges Behälterglas gehört in die Container für Grünglas. Grünglas kann ohne Beeinträchtigung mit anderen Glasfarben vermischt werden.

In der Regel befinden sich die Altglascontainer mit bei den Stellplätzen für Altpapiercontainer.

So trennen Sie richtig - Trennhilfe für Glas zum Download



Zurück zur Liste

Verpackungsabfälle richtig entsorgen!

Die Erfassung von Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen) wird bundesweit durch sogenannte Duale Systeme organisiert. Der "Gelbe Sack" ist ein Rücknahmesystem zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.

Leichtverpackungen

 

Pfeil

Gelber Sack

Das ist zu beachten:

 
  • Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack entsorgt und über die Straßenabfuhr eingesammelt (Termine siehe Abfuhrkalender).
  • Alle Haushalte, denen ein Gelber Container zur Verfügung steht, entsorgen ihre Leichtverpackungen bitte lose - oder alternativ in durchsichtigen Abfallbeuteln - über den Container. Hierfür bitte nicht noch zusätzlich die Gelben Säcke verwenden.
  • Die Bereitstellung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die GfA, sondern über eine Fremdfirma. Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Den Kontakt finden Sie hier auf der rechten Seite oder auf Ihrem aktuellen Abfuhrkalender.
 Das gehört z. B. in den Gelben Sack:  Das gehört z. B. nicht in den Gelben Sack:
Richtig  Alle Verkaufsverpackungen, die nicht ausschließlich aus Glas oder Papier/Pappe bestehen
Falsch  Verkaufsverpackungen ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas

Richtig  Kunststoffverpackungen:z. B. Becher, Folien, Tüten, Styropor....

FalschNichtverpackungen:z. B. Zahnbürste, Putzeimer, Spielzeug....

Richtig  Verbundverpackungen:z. B. Milch- und Getränkekartons....

Falsch  Bau- und Renovierungsabfälle:z. B. Rohre, Dämmstoffe, Metallschrott....

Richtig  Metallverpackungen:z. B. Dosen, Deckel, Aluschalen....

Falsch  Elektroaltgeräte:z. B. Handy, Toaster, Wasserkocher....

  

Falsch  Schadstoffe: z. B. Batterien, Behälter mit Farb- und Chemikalienresten....

FalschRestabfall:z. B. restbefüllte Verpackungen, Windeln, Hygieneartikel....

  •  Gelbe Säcke dürfen nicht von der GfA angenommen werden. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Straßensammlung durch eine Fremdfirma!
Hinweis:
  • Die Verpackungen müssen restentleert in die Sammlung gegeben werden.
  • Die Gelben Säcke erhalten Sie kostenlos an den bekannten Verteilerstellen. weitere Infos
Ausrufezeichen  Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden.

Zurück zur Liste

 

 

 

Sonderabfälle richtig entsorgen!

Abfälle, die aufgrund gefährlicher Inhaltsstoffe Umwelt und Gesundheit schädigen können, gehören zu den Sonderabfällen und dürfen nicht über den Hausmüll oder den Toilettenabfluss entsorgt werden.

Sonderabfall

 

Pfeil

Schadstoffmobil
Sonderabfall (Kennzeichnung):

Damit Sonderabfälle nicht im Hausmüll landen, können private Haushalte die Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an zentralen Plätzen über die mobile Schadstoffannahme (Termine siehe Abfuhrkalender), oder von Montag bis Samstag direkt bei der GfA in Bardowick kostenlos abgeben.

Schadstoffhaltige Produkte erkennen Sie an folgenden Gefahrsymbolen:

Alte Kennzeichnung (oben) und neue Kennzeichnung (unten) :

  Sonderabfall alt

Das gehört z. B. zum Sonderabfall: Das gehört z. B. nicht zum Sonderabfall:
Richtig  Haushaltschemikalien Falsch  Autoreifen und -teile
Richtig  Altmedikamente Falsch  Bauabfälle
Richtig  Pflanzen- und Holzschutzmittel Falsch  Munition, Explosivstoffe (bei der Polizei abgeben)
Richtig  Gerätebatterien, Autobatterien  
Richtig  Lacke und Farben (alle Sorten)  
Richtig  Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen  
Richtig  Lösungsmittel, Altöl und Kraftstoffe (u.a. Benzin)  
Richtig  Quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer)  
Richtig  Labor- und Fotochemikalien  
Richtig  Feuerlöscher, Spraydosen mit Inhalt  
Richtig  Klebemittel, Härter, Imprägniermittel  
  •  Die Anlieferung von Sonderabfall direkt zur GfA ist für private Haushalte (aus Landkreis und Hansestadt Lüneburg) in haushaltsüblichen Mengen kostenlos!
Hinweis:

 Vermeiden Sie möglichst schadstoffhaltige Produkte.

 


Zurück zur Liste