Sperrmüll richtig entsorgen! |
Zum Sperrmüll gehören alle großen und sperrigen Gegenstände aus privaten Haushalten, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes -auch nach zumutbarer Zerkleinerung- nicht in den Restabfallbehälter passen. Sperrmüll wird über die Sperrmüllabfuhr eingesammelt.
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Bereitstellungsregeln zum Sperrmüll:
- Einzelteile dürfen eine Größe von 2,0 m x 1,50 m x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Parallel zur Sperrmüllsammlung wird Metall- und Elektroschrott gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander (Möbel, Holz, Metall, Elektrogeräte) bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag am Straßenrand erfolgen (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Sperrmüll: | Das gehört z. B. nicht zum Sperrmüll: |
(Möbel-)Holz:z. B. Möbel wie Tisch, Stuhl, Bett, Regal.... |
Bau- und Abbruchabfälle |
Altmetall /Schrott:z. B. Fahrrad (ohne Akku), Grill, Schubkarre.... | Bauholz, Laminat, Parkett, Türen und Fenster |
Elektrogeräte:z. B. TV-Geräte, Waschmaschine, Mikrowelle, Geschirrspüler.... |
Möbel aus Glas (z. B. Glastüren von Vitrinen und Kommoden, Glastische...), Aquarium |
Sonstige Sperrmüllteile:z. B. Gartenmöbel, Wäschekorb, Sofa, Teppich, Matratze, Koffer, Autokindersitz.... | Restabfälle, die in die Restabfalltonne passen |
Grünabfälle oder Sonderabfälle | |
Behälterglas und Flaschen | |
Verkaufsverpackungen | |
Sonstiges:z. B. Reifen, Autoteile, E-Bike-Akkus (Abgabe beim Händler), Kartonagen, Kleinteile in Kartons u. Säcken.... |
- Die Anlieferung von Sperrmüll direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
- Altmetall und Elektrogeräte von Privathaushalten werden kostenlos angenommen!
Hinweis: |
- Von der Sperrmüllabfuhr ausgenommen sind sperrige Abfälle aus gewerblicher Herkunft.
- Bauabfälle sind kein Sperrmüll und müssen kostenpflichtig zur GfA (Deponie) angeliefert werden.
- Als Faustregel gilt: Sperrmüll beinhaltet ausschließlich Gegenstände, die man bei einem Umzug üblichererweise mitnehmen würde und die nicht fest im Haus eingebaut waren.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |