Öffentliche Entsorgung im Überblick
Entsorgung
Restabfall
Bioabfall
Grünabfälle
Altpapier
Sperrmüll
Elektroschrott
Metallschrott
Sonderabfälle
Gelbe Säcke
Altglas
Annahmestellen
Abfuhrkalender
Abfall-ABC
Behälterauswahl
Express-Service
Gebühren / Satzungen / Formulare
Annahmestellen / Verteilerstellen / Standorte Depotcontainer
Sperrmüll
![]() |
![]() |
Sperrmüll richtig entsorgen! |
Zum Sperrmüll gehören alle großen und sperrigen Gegenstände aus privaten Haushalten, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes -auch nach zumutbarer Zerkleinerung- nicht in den Restabfallbehälter passen. Sperrmüll wird über die Sperrmüllabfuhr eingesammelt.
![]() |
![]() |
![]() |
Bereitstellungsregeln zum Sperrmüll:
- Einzelteile dürfen eine Größe von 2,0 m x 1,50 m x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Parallel zur Sperrmüllsammlung wird Metall- und Elektroschrott gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander (Möbel, Holz, Metall, Elektrogeräte) bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag am Straßenrand erfolgen (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Sperrmüll: | Das gehört z. B. nicht zum Sperrmüll: |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
- Die Anlieferung von Sperrmüll direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
- Altmetall und Elektrogeräte von Privathaushalten werden kostenlos angenommen!
Hinweis: |
- Von der Sperrmüllabfuhr ausgenommen sind sperrige Abfälle aus gewerblicher Herkunft.
- Bauabfälle sind kein Sperrmüll und müssen kostenpflichtig zur GfA (Deponie) angeliefert werden.
- Als Faustregel gilt: Sperrmüll beinhaltet ausschließlich Gegenstände, die man bei einem Umzug üblicherweise mitnehmen würde und die nicht fest im Haus eingebaut waren.
![]() |
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |