Uncategorised
Metallschrott
Metallschrott richtig entsorgen! |
Als Altmetall / Metallschrott werden Sperrgut und Abfälle aus Metall von Bronze bis Stahl bezeichnet. Metallschrott kann sehr gut wiederverwertet werden und ist ein wichtiger Rohstoff zur Erzeugung von Stahl und Nichteisen-Metallen.
Altmetall aus Privathaushalten:
Privathaushalte produzieren viel Abfall aus Altmetallen. Leichtmetalle wie Aluminium oder leere Dosen werden über die getrennt gesammelten Leichtverpackungen ("Gelber Sack") recycelt. Besonders bei einer Haushaltsauflösung fällt viel Metallschrott an.
|
Bereitstellungsregeln zum Metallschrott:
- Einzelteile dürfen bei der Sperrmüllabfuhr eine Größe von 2,0 x 1,5 x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Metallschrott muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr gesondert vom Sperrmüll bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Metallschrott: | Das gehört z. B. nicht zum Metallschrott: |
Eisen, Metall, Edelstahl | Metalle im Verbund mit anderen Werkstoffen |
Leichtmetall (Aluminium) | Metallverpackungen ("Gelber Sack") |
Buntmetalle (Messing, Kupfer, Bronze) |
Giftige Metalle:z. B. Quecksilber, Cadmium.... |
Elektrokabel | Auto-Teile und Reifen mit Felge |
kleine Motoren (ohne Benzin und Öl) | Kfz-Motoren |
Fahrräder und Schubkarren | |
Badewanne und Metalleimer | |
Bettgestelle und Schränke aus Metall | |
Metallgitter und -stangen | |
Wäscheständer und -spinnen | |
Gasherde (ohne Elektroofen) |
- Die Anlieferung von Metallschrott direkt zur GfA ist kostenlos!
Hinweis: |
Metallschrott und Elektrogeräte werden parallel zur Sperrmüllabfuhr gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag erfolgen.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder Straßenverkehr gefährdet werden.
Kundeninformation Metallschrott
Elektroschrott
Elektroaltgeräte richtig entsorgen! |
Alle Elektrogeräte müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Sie dürfen nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Elektrogeräte müssen am Tag der Sperrmüllsammlung bis 6:30 Uhr gesondert am Straßenrand bereitgestellt werden.
|
Verbraucher sind verpflichtet, ihre alten Elektrogeräte an die kommunalen Sammelstellen der GfA oder im Fachhandel abzugeben. Die Abgabe ist für private Haushalte kostenlos.
Abgabemöglichkeiten bei der GfA: = Geräte werden angenommen! = Geräte werden nicht angenommen! |
GfA in Bardowick |
Sperrmüll- sammlung |
GfA Service- Center |
Recycling- höfe |
|
Haushaltsgroßgräte Nachtspeicherofen |
|
|
|
|
Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren |
|
|
||
Bildschirme, Monitore und TV-Geräte | ||||
Lampen *können auch bei der Mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden |
|
|
|
|
Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik |
|
|
|
|
Photovoltaikmodule |
Abgabemöglichkeiten im Handel: |
- Vertreiber / Händler mit einer Verkaufsfläche größer 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, Elektroaltgeräte anzunehmen. Dies gilt auch für Hausanlieferungen und Online-Bestellungen.
- Elektrokleingeräte (Kantenlänge max. 25 cm) werden ohne Kaufnachweis in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.
- Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm müssen vom Handel nur angenommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird.
Kundeninformation Elektroschrott
Sammelstellen für Problemstoffe und Elektrokleingeräte
Sperrmüll
Sperrmüll richtig entsorgen! |
Zum Sperrmüll gehören alle großen und sperrigen Gegenstände aus privaten Haushalten, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes -auch nach zumutbarer Zerkleinerung- nicht in den Restabfallbehälter passen. Sperrmüll wird über die Sperrmüllabfuhr eingesammelt.
|
Bereitstellungsregeln zum Sperrmüll:
- Einzelteile dürfen eine Größe von 2,0 m x 1,50 m x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Parallel zur Sperrmüllsammlung wird Metall- und Elektroschrott gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander (Möbel, Holz, Metall, Elektrogeräte) bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag am Straßenrand erfolgen (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Sperrmüll: | Das gehört z. B. nicht zum Sperrmüll: |
(Möbel-)Holz:z. B. Möbel wie Tisch, Stuhl, Bett, Regal.... |
Bau- und Abbruchabfälle |
Altmetall /Schrott:z. B. Fahrrad (ohne Akku), Grill, Schubkarre.... | Bauholz, Laminat, Parkett, Türen und Fenster |
Elektrogeräte:z. B. TV-Geräte, Waschmaschine, Mikrowelle, Geschirrspüler.... |
Möbel aus Glas (z. B. Glastüren von Vitrinen und Kommoden, Glastische...), Aquarium |
Sonstige Sperrmüllteile:z. B. Gartenmöbel, Wäschekorb, Sofa, Teppich, Matratze, Koffer, Autokindersitz.... | Restabfälle, die in die Restabfalltonne passen |
Grünabfälle oder Sonderabfälle | |
Behälterglas und Flaschen | |
Verkaufsverpackungen | |
Sonstiges:z. B. Reifen, Autoteile, E-Bike-Akkus (Abgabe beim Händler), Kartonagen, Kleinteile in Kartons u. Säcken.... |
- Die Anlieferung von Sperrmüll direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
- Altmetall und Elektrogeräte von Privathaushalten werden kostenlos angenommen!
Hinweis: |
- Von der Sperrmüllabfuhr ausgenommen sind sperrige Abfälle aus gewerblicher Herkunft.
- Bauabfälle sind kein Sperrmüll und müssen kostenpflichtig zur GfA (Deponie) angeliefert werden.
- Als Faustregel gilt: Sperrmüll beinhaltet ausschließlich Gegenstände, die man bei einem Umzug üblichererweise mitnehmen würde und die nicht fest im Haus eingebaut waren.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Altpapier
Altpapier und Pappe richtig entsorgen! |
Papier lässt sich nahezu vollständig verwerten und zu neuen Papierprodukten verarbeiten. Durch Papier-Recycling werden Ressourcen, Energie und Abwasser eingespart. Altpapier und Pappe können Sie z. B. über die Altpapierbehälter entsorgen (Termine siehe Abfuhrkalender).
|
Das gehört z. B. zum Altpapier: | Das gehört z. B. nicht zum Altpapier: |
Zeitungen und Zeitschriften | Verbundmaterialien (z. B. Milch- und Getränkekatons...) |
Kataloge und Broschüren | Einweggeschirr (z. B. "Partyteller") |
Prospekte und Werbeschriften | Tapeten aller Art |
Kartonagen | Aktenordner aus Kunststoff |
Schulhefte und Bücher | Fotos |
Verpackungen aus Papier / Pappe | Kohle- und Durchschlagpapier |
Computerpapier und Briefumschläge | Hygieneartikel (z. B. Taschen- u. Papierhandtücher, Servietten...) |
Aktenordner aus Pappe |
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Standorte Depotcontainer Altpapier Landkreis Lüneburg
Standorte Depotcontainer Altpapier Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg
Grünabfälle
Grünabfall richtig entsorgen! |
Sperrige Grünabfälle privater Herkunft, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes nicht in die Bioabfallbehälter passen, werden über die Grünabfallabfuhr eingesammelt.
|
Bereitstellungsregeln zum Grünabfall:
- Über die Straßensammlung sind Einzelteile oder Bündel bis zu einer Länge von 2,0 m und einem max. Gewicht von 35 kg zugelassen (Termine siehe Abfuhrkalender).
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Grundstück begrenzt.
- Grünabfälle müssen frei von Verunreinigungen, Erdbeimengungen und Fremdkörpern sein. Zweige, Äste und Strauchschnitt müssen handlich gebündelt sein.
Das gehört z. B. zum Grünabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Grünabfall: |
Baum- und Strauchschnitt | Küchenabfälle |
Gras- und Rasenschnitt | Grassoden mit Erdanhaftung |
Heckenschnitt und Buschwerk | Kleintierstreu |
Reisig und Laub | Erde und Steine |
Weihnachtsbäume (abgeschmückt) | Stamm- / Astholz (Ø größer 10 cm) |
Stamm- / Astholz (max. Ø 10 cm) | Alle sonstigen nicht kompostierbaren Abfälle |
Andere verrottbare Grünteile aus dem Garten |
Giftige Pflanzen: z. B. Ambrosia, Jakobskreuzkraut, Bärenklau (Herkulesstaude). Beachten Sie unsere Kundeninformation! Anlieferung zur GfA in Bardowick mit Anmeldung!Kundeninformation Problempflanzen |
Hinweis: |
|
||
Plastiksäcke werden nicht mitgenommen! |
|
|
|
|
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Die Anlieferung von Grünabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Annahme von Grünabfällen auf der Zentraldeponie:
Bioabfall
Bioabfall richtig entsorgen! |
Bioabfälle, die nicht selber verwertet werden, müssen über den Bioabfallbehälter (Pflichttonne) getrennt gesammelt und damit einer Verwertung zugeführt werden (Termine siehe Abfuhrkalender). Von dieser Verpflichtung kann sich befreien lassen, wer nachweislich die Bioabfälle vollständig auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet (Eigenkompostierung). Die Entsorgung über den Restabfallbehälter ist nicht erlaubt.
Die Anlieferung von Bioabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig! |
|
Das gehört z. B. zum Bioabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Bioabfall: |
Küchenabfälle:Salat-, Obst- und Gemüsereste Speisereste (ohne Fleisch)Eierschalen, KüchenpapierKaffeesatz, Filtertüten und Teebeutel |
Kunststoffe aller Art:z. B. Verpackungen, Plastikbeutel, Folien, "biologisch abbaubare" / "kompostierbare" Plastikbeutel... |
Gartenabfälle:Blumen-, Zimmer- und BalkonpflanzenBaum- und Strauchschnitt (zerkleinert)Hecken- und GrasschnittBlumenerde, Laub, Unkraut |
Sonderabfälle / Schadstoffe:z. B. Gifte, Batterien, Medikamente... |
Sonstige kompostierbare Abfälle:Sägespäne (unbehandeltes Holz)Heu (ohne Verunreinigungen) |
Restabfälle:z. B. Windeln, Asche, Zigarettenkippen... |
Sonstiges:Katzenstreu (alle Sorten),Hygieneartikel,Tierkadaver Fleisch |
#wirfuerbio - Gemeinsam gegen Plastik in der Biotonne Deutschland räumt auf in der Biotonne. Plastiktüten bilden noch immer den größten Störstoffanteil im Bioabfall. Damit wird ein eigentlich biologischer und verlustfreier Energiekreislauf maßgeblich gestört, denn aus Plastiktüten wird weder Bioenergie noch Qualitätskompost*. |
Hinweis: |
- Feuchte Speisereste und den Boden des Behälters mit Küchen- / Zeitungspapier oder Papiertüten einwickeln bzw. auslegen (hilft gegen Feuchtigkeit, Gerüche und Insekten / Maden).
- Den Bioabfallbehälter im Sommer in einen schattigen Bereich aufstellen und die Tonne stets geschlossen halten. Waschen Sie die Tonne gelegentlich aus.
- Um ein Festfrieren der Abfälle möglichst zu vermeiden, sollte der Bioabfallbehälter an einem geschützten Ort stehen. Bereits gefrorene Abfälle mit einem Spaten o. ä. von der Behälterwand lösen, damit eine problemlose Leerung erfolgen kann.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
-
Kundeninformation Bioabfall - Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg - Verteilerstellen für Grünabfallsäcke
Restabfall
Restabfall richtig entsorgen! |
Restabfall aus privaten Haushalten und hausmüllähnlicher Abfall aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe o. ä.) werden über den Restabfallbehälter entsorgt. Hierzu gehören alle Stoffe, die sich nicht verwerten lassen oder die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades für die Wiederverwertung nicht geeignet sind.
Die Restabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender). Tonnen mit Behälterservice - gilt nur für die Hansestadt Lüneburg - müssen bis 6:30 Uhr zugänglich sein.
|
Das gehört z. B. zum Restabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Restabfall: |
Zigarettenkippen | Bauabfälle |
Asche, Kehrricht | Bio- und Gartenabfälle |
Keramik, Porzellan | Batterien und Akkus |
Tonteller und Töpfe | Elektrogeräte |
Putzlappen und Schwämme | Energiesparlampen, LED-Lampen |
Katzenstreu | Sonderabfälle / Schadstoffe |
Staubsaugerbeutel | Papier / Pappe |
Wegwerfwindeln | Behälterglas und Flaschen |
Hygieneartikel | Verkaufsverpackungen |
- Die Anlieferung von Restabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Hinweis: |
- Der Restabfallbehälter (Pflichttonne) ist für jeden bewohnten Haushalt vorgeschrieben. Dasselbe gilt auch für Gewerbebetriebe o. ä., bei denen Restabfall anfällt.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für private Haushalte richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner. Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen beträgt 10 Liter pro Person je Woche.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für Gewerbebetriebe o. ä. richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf („angemessener Umfang“).
- Bei einem kurzfristig höheren Restabfallaufkommen können extra zugelassene GfA-Restabfallsäcke am Entsorgungstag neben den Restabfallbehälter an den Straßenrand gestellt werden.
Verteilerstellen für zusätzliche Abfallsäcke |
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg
Kundeninformation Restabfall
Service Center
Service Center
Behälterbestellung & Gebühren
Wandfärberstraße 14
21335 Lüneburg
Tel.: (04131) 9232-32
Mo - Do: 8.00 - 16.00 Uhr
Fr: 8.00 - 12.00 Uhr
Anfahrt
Zentraldeponie:
GFA Lüneburg - gkAöR, Adendorfer Weg 7, 21357 Bardowick
Zur Kartenansicht
Service-Center der GFA:
Wandfärberstraße 14, 21335 Lüneburg
Zur Kartenansicht
Recyclinghöfe (Öffnungszeiten: samstags 09:00 bis 12:00 Uhr)
Anlieferung zur GFA in Bardowick:
Zentraldeponie und Verwaltung:
GFA Lüneburg - gkAöR
Adendorfer Weg 7
21357 Bardowick
Tel.: (04131) 9232-0
Fax: (04131) 9232-99
Bitte beachten sie die geltenden Öffnungszeiten.