Öffentliche Entsorgung im Überblick
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Elektroschrott
Elektroaltgeräte richtig entsorgen! |
Alle Elektrogeräte müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Sie dürfen nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Elektrogeräte müssen am Tag der Sperrmüllsammlung bis 6:30 Uhr gesondert am Straßenrand bereitgestellt werden.
Verbraucher sind verpflichtet, ihre alten Elektrogeräte an die kommunalen Sammelstellen der GfA oder im Fachhandel abzugeben. Die Abgabe ist für private Haushalte kostenlos.
Abgabemöglichkeiten bei der GFA: | |||
= Geräte werden angenommen! | = Geräte werden nicht angenommen! |
GfA in Bardowick |
Sperrmüll- sammlung |
GfA Service- Center | Recycling- höfe | |
Haushaltsgroßgräte (z. B. Kühlschrank, Herd, Waschmaschine…) Nachtspeicherofen |
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Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren |
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Bildschirme, Monitore und TV-Geräte | ||||
Lampen *können auch bei der Mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden |
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Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik | ||||
Photovoltaikmodule |
Abgabemöglichkeiten im Handel: |
- Vertreiber / Händler mit einer Verkaufsfläche größer 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, Elektroaltgeräte anzunehmen. Dies gilt auch für Hausanlieferungen und Online-Bestellungen.
- Elektrokleingeräte (Kantenlänge max. 25 cm) werden ohne Kaufnachweis in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.
- Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm müssen vom Handel nur angenommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird.
Kundeninformation Elektroschrott
Sammelstellen für Problemstoffe und Elektrokleingeräte