An unserem Standort in Bardowick verfügen wir über verschiedene Abfallbehandlungsanlagen (u. a. eine mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage (MBV), einem Kompostwerk, eine Sammelstelle mit Zwischenlager für Problemabfälle und einer Sickerwasserkläranlage) sowie über eine Deponie der Klasse II. Welche Abfälle an unserem Standort angenommen werden dürfen, entnehmen Sie bitte unserem Positivkatalog. Die dort mit einem * gekennzeichneten Abfälle sind als „gefährlich“ einzustufen.
Gefährliche Abfälle (*) sind entsorgungsnachweispflichtig und bedürfen der Zustimmung unserer Aufsichtsbehörde sowie der Zuweisung durch die NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall).
Beachten Sie bitte, dass dieses Entsorgungsnachweisverfahren rechtzeitig vor der eigentlichen Entsorgung abgewickelt sein muss.
Zur abschließenden Entscheidung über die Annahme gefährlicher Abfälle benötigen wir unter anderem:
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- Eine vollständige Deklarationsanalyse gemäß
- Deponieverordnung Anh. 3, Tab. 2 sowie
- der einschlägigen Erlasse des Niedersächsischen Umweltministeriums
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- Eine Beschreibung der Art und Herkunft des Abfalls.
Was hierbei zu beachten ist, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Seit 01. April 2010 gilt nur noch das elektronische Nachweisverfahren eANV
Parameterliste für Deponie
Zuordnungskriterien für die Deponie
Positivkatalog zugelassener Abfälle
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen