Öffentliche Entsorgung im Überblick
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Alttextilien
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| Alttextilien richtig entsorgen! |
Es ist gesetzlich verpflichtend Alttextilien (gebrauchte Haushalts- und Bekleidungs-textilien) getrennt vom Restabfall zu sammeln. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien zu fördern und somit wertvolle Ressourcen zu schonen.
Dennoch gibt es Ausnahmen: „Textilabfälle“, also stark verschmutzte, verschlissene oder kontaminierte Kleidung und Textilien dürfen und sollen sogar weiterhin im Restabfall entsorgt werden!
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Entsorgungsmöglichkeiten:
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| Das gehört z. B. zu den Alttextilien: | Das gehört z. B. nicht zu den Alttextilien: | ||
| Saubere, tragbare Bekleidung | Teppiche | ||
| Bettwäsche | Textilreste (Lumpen), Putzlappen | ||
| Tischdecken | Verschlissene, stark verunreinigte oder kontaminierte Textilien | ||
| Woll- und Strickwaren | Gummistiefel, Roll- und Schlittschuhe, Skistiefel | ||
| Anzüge, Mäntel, Kleider | Textilien mit fest eingebauten elektrischen Funktionen | ||
| Hüte und Mützen | Verbunde (technische Textilien mit anderen Materialien) | ||
| Lederwaren | |||
| Schuhe (paarweise gebündelt) |
- Die Anlieferung von Textilien direkt zur GfA ist kostenlos!
| Hinweis: |
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Beachten Sie bitte die Einwurfzeiten für die Sammelcontainer: Werktags 7:00 – 20:00 Uhr
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Alttextilien dürfen nicht neben die Sammelcontainer abgestellt werden
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Die Leerung der Sammelcontainer erfolgt nicht durch die GfA, sondern durch Fremdfirmen


