Verpackungsabfälle richtig entsorgen! |
Die Erfassung von Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen) wird bundesweit durch sogenannte Duale Systeme organisiert. Der "Gelbe Sack" ist ein Rücknahmesystem zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
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Das ist zu beachten:
- Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack entsorgt und über die Straßenabfuhr eingesammelt (Termine siehe Abfuhrkalender).
- Alle Haushalte, denen ein Gelber Container zur Verfügung steht, entsorgen ihre Leichtverpackungen bitte lose - oder alternativ in durchsichtigen Abfallbeuteln - über den Container. Hierfür bitte nicht noch zusätzlich die Gelben Säcke verwenden.
- Die Bereitstellung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die GfA, sondern über eine Fremdfirma. Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Den Kontakt finden Sie hier auf der rechten Seite oder auf Ihrem aktuellen Abfuhrkalender.
Das gehört z. B. in den Gelben Sack: | Das gehört z. B. nicht in den Gelben Sack: |
Alle Verkaufsverpackungen, die nicht ausschließlich aus Glas oder Papier/Pappe bestehen |
Verkaufsverpackungen ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas |
Kunststoffverpackungen:z. B. Becher, Folien, Tüten, Styropor.... |
Nichtverpackungen:z. B. Zahnbürste, Putzeimer, Spielzeug.... |
Verbundverpackungen:z. B. Milch- und Getränkekartons.... |
Bau- und Renovierungsabfälle:z. B. Rohre, Dämmstoffe, Metallschrott.... |
Metallverpackungen:z. B. Dosen, Deckel, Aluschalen.... |
Elektroaltgeräte:z. B. Handy, Toaster, Wasserkocher.... |
Schadstoffe: z. B. Batterien, Behälter mit Farb- und Chemikalienresten.... |
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Restabfall:z. B. restbefüllte Verpackungen, Windeln, Hygieneartikel.... |
- Gelbe Säcke dürfen nicht von der GfA angenommen werden. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Straßensammlung durch eine Fremdfirma!
Hinweis: |
- Die Verpackungen müssen restentleert in die Sammlung gegeben werden.
- Die Gelben Säcke erhalten Sie kostenlos an den bekannten Verteilerstellen. weitere Infos
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |