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Qualifikation bringt Sicherheit
Seit 1997 ist die GFA ein anerkannter Fachbetrieb in Sachen Entsorgung für folgende Bereiche:
- Sammlung und Transport von Abfällen zur Beseitigung und von Abfällen zur Verwertung.
- Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
- Kompostierung von Bio- und Grünabfällen.
- Lagerung von Problemabfällen.
Wir sehen es als Verpflichtung an, die Umwelt zu schonen und zu schützen. In diesem Sinne arbeiten wir stets an den wachsenden Anforderungen. Durch die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gewährleisten wir unseren Kunden die Sicherheit einer umweltgerechten Entsorgung.
Wir stellen uns einer jährlichen Auditierung
Entsorgungsfachbetrieb seit 1997
"Damit wurde der Nachweis erbracht, dass der Betrieb die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung und der Entsorgergemeinschaft erfüllt und daher nach § 52 KrW-/AbfG berechtigt ist, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb und das Überwachungszeichen der EdDE für die nachfolgend näher bezeichneten Standorte, Tätigkeiten und Verfahren zu führen."
ÖKOProfit – Ein Agenda-21-Projekt
Die GFA hat mit Erfolg am ÖKOPROFIT Lüneburg teilgenommen und erhielt am 17.03.2010 für ihre Umweltleistung am Standort Adendorfer Weg 7, 21357 Bardowick eine Auszeichnung. - ÖKOPROFIT® ist ein Projekt des Landkreises Lüneburg -
Das Motto „Umweltschutz mit Gewinn“ verdeutlicht die Zielsetzung des betrieblichen Umweltberatungsprogramms ÖKOPROFIT® (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte Umwelt-Technik). Mit der Initiierung des Projekts wurde ein wesentlicher Schritt für eine dauerhafte, umweltgerechte und zukunftsfähige Entwicklung im Landkreis Lüneburg getan. Mit der Zielsetzung, auch den Betrieben im Landkreis Lüneburg ein geeignetes Beratungsprogramm zur sinnvollen Kombination von Ökologie und Ökonomie und zur Erarbeitung eines betrieblichen Umweltmanagements zur Verfügung zu stellen, wird ÖKOPROFIT im Landkreis Lüneburg im Rahmen der Lokalen Agenda 21 seit Anfang 2009 durchgeführt.
Weitere Informationen zum Download:
Auszeichnung_Oekoprofit.pdf
GFA_Oekoprofit.pdf
OEKOPROFIT_Lüneburg.pdf
Restabfall richtig entsorgen! |
Restabfall aus privaten Haushalten und hausmüllähnlicher Abfall aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe o. ä.) werden über den Restabfallbehälter entsorgt. Hierzu gehören alle Stoffe, die sich nicht verwerten lassen oder die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades für die Wiederverwertung nicht geeignet sind.
Die Restabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender). Tonnen mit Behälterservice - gilt nur für die Hansestadt Lüneburg - müssen bis 6:30 Uhr zugänglich sein.
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Das gehört z. B. zum Restabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Restabfall: |
Zigarettenkippen | Bauabfälle |
Asche, Kehrricht | Bio- und Gartenabfälle |
Keramik, Porzellan | Batterien und Akkus |
Tonteller und Töpfe | Elektrogeräte |
Putzlappen und Schwämme | Energiesparlampen, LED-Lampen |
Katzenstreu | Sonderabfälle / Schadstoffe |
Staubsaugerbeutel | Papier / Pappe |
Wegwerfwindeln | Behälterglas und Flaschen |
Hygieneartikel | Verkaufsverpackungen |
- Die Anlieferung von Restabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
Hinweis: |
- Der Restabfallbehälter (Pflichttonne) ist für jeden bewohnten Haushalt vorgeschrieben. Dasselbe gilt auch für Gewerbebetriebe o. ä., bei denen Restabfall anfällt.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für private Haushalte richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner. Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen beträgt 10 Liter pro Person je Woche.
- Die Größe eines Restabfallbehälters für Gewerbebetriebe o. ä. richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf („angemessener Umfang“).
- Bei einem kurzfristig höheren Restabfallaufkommen können extra zugelassene GfA-Restabfallsäcke am Entsorgungstag neben den Restabfallbehälter an den Straßenrand gestellt werden.
Verteilerstellen für zusätzliche Abfallsäcke |
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Bestellformular Abfallbehälter Hansestadt Lüneburg
Bestellformular Abfallbehälter Landkreis Lüneburg
Kundeninformation Restabfall
- Abdeckung von Pflanzenflächen
- Erosions- und Verdunstungsschutz
- Gartenwege, Platzbefestigung
- Verwendung als Anhäufelmaterial für Rosen
Fläche vor dem Mulchen von unerwünschtem Aufwuchs befreien (u.a. Wurzelunkräuter).
Eine Ausgleichsdüngung (je nach Nährstoffversorgung des Bodens mit 50-80g/m² eines organischen Stickstoffdüngers) wird empfohlen.
Die Höhe der Mulchauflage sollte 5 cm nicht unterschreiten.
Preise auf Anfrage unter 04131 / 92 32 450
Sie befinden sich hier im Service- und Downloadbereich.
Im linken Menü finden Sie unter anderem PDF-Dokumente zum Herunterladen, z. B.
- Formulare für die Behälterbestellung und Gebühren
- Kundeninformationen zu verschiedenen Abfällen der öffentlichen Entsorgung sowie für die Direktanlieferungen zu unseren Entsorgungsanlagen.
Weiterhin können Sie sich hier über Betriebsführungen, unseren Extra-Service, z. B. den Sperrmüllexpress, Containergestellung und den Grünabfallexpress informieren, oder die Satzungen und Abfallgebühren für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg einsehen.