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Grünabfall richtig entsorgen!

Sperrige Grünabfälle privater Herkunft, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes nicht in die Bioabfallbehälter passen, werden über die Grünabfallabfuhr eingesammelt.

Grünabfall

 

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Grünabfallsammlung

Bereitstellungsregeln zum Grünabfall:

  • Über die Straßensammlung sind Einzelteile oder Bündel bis zu einer Länge von 2,0 m und einem max. Gewicht von 35 kg zugelassen (Termine siehe Abfuhrkalender).
  • Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Grundstück begrenzt.
  • Grünabfälle müssen frei von Verunreinigungen, Erdbeimengungen und Fremdkörpern sein. Zweige, Äste und Strauchschnitt müssen handlich gebündelt sein.
Das gehört z. B. zum Grünabfall: Das gehört z. B. nicht zum Grünabfall:
Richtig  Baum- und Strauchschnitt Falsch  Küchenabfälle
Richtig  Gras- und Rasenschnitt Falsch  Grassoden mit Erdanhaftung
Richtig  Heckenschnitt und Buschwerk Falsch  Kleintierstreu
Richtig  Reisig und Laub Falsch  Erde und Steine
Richtig  Weihnachtsbäume (abgeschmückt) Falsch  Stamm- / Astholz (Ø größer 10 cm)
Richtig  Stamm- / Astholz (max. Ø 10 cm) Falsch  Alle sonstigen nicht kompostierbaren Abfälle
Richtig  Andere verrottbare Grünteile aus dem Garten  

Ausrufezeichen

Giftige Pflanzen: z. B. Ambrosia, Jakobskreuzkraut, Bärenklau (Herkulesstaude). 

Beachten Sie unsere Kundeninformation! Anlieferung zur GfA in Bardowick mit Anmeldung!
Kundeninformation Problempflanzen
Hinweis:
  • Im Landkreis Lüneburg stellen wir Ihnen hierfür gerne auch Grünabfallbehälter zur Verfügung (Termine siehe Abfuhrkalender).
  • Am Tag der Grünabfallabfuhr können zusätzlich extra zugelassene GfA-Grünabfallsäcke genutzt und bereitgestellt werden.

Plastiksäcke werden nicht mitgenommen!

Verteilerstellen für zusätzliche Abfallsäcke

 

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Grünabfallsack
  • Die gesonderte Sammlung von Weihnachtsbäumen (ohne Weihnachtsschmuck) erfolgt am ersten Abfuhrtermin des Jahres für Grünabfälle.

Entsorgungsinformation Weihnachtsbäume

 

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Weihnachtsbaum
 Ausrufezeichen Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer und der Straßenverkehr gefährdet werden.

 

Die Anlieferung von Grünabfall direkt zur GfA ist kostenpflichtig!

Annahme von Grünabfällen auf der Zentraldeponie:

Auf der Zentraldeponie werden Grünabfälle zur Kompostierung angenommen. Die GfA Lüneburg stellt daraus Lüneland-Kompost her.



Grünabfall-Express: Ihren Grünabfall von uns abholen lassen

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2012

  • Umwandlung der GfA Lüneburg mbH in GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR)

2008

  • Übernahme der Müllabfuhr im Landkreis Lüneburg
  • Einführung der blauen Altpapiertonne
2004
  • Gründung der DIENLOG GmbH als 100%-Tochterunternehmen der GFA
2003
  • Erweiterung der Sickerwasser-Kläranlage
  • Modernisierung des Problemstofflagers
2000
  • Eröffnung des GFA-Service-Centers im Bürgeramt Lüneburg
  • Erste Erweiterung der mechanisch-biologischen Aufbereitung in der MBV
  • Technische Anpassung an die Vorgaben der TA Siedlungsabfall zum 01.05.2005
1997
  • Inbetriebnahme des Kompostwerkes
  • Zertifizierung nach DIN EN ISO 9002
  • Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb
  • Gründung der ASA e.V. in Bardowick als Interessenverband der Betreiber von Anlagen der stoffspezifischen Abfallbehandlung MBA
1996
  • Übernahme der Müllabfuhr in der Hansestadt Lüneburg
1995
  • Inbetriebnahme der Mechanisch-Biologischen Vorbehandlungsanlage (MBV)
1992
  • RAL-Gütezeichen für Lüneland-Kompost
1986
  • Inbetriebnahme des ersten Bauabschnittes der neuen Zentraldeponie und Übernahme der Altdeponie
1981
  • Gründung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) als ein Zusammenschluss der Entsorgung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg
Reines Nadelholzstammmaterial, frei von Rinde, Laub, Nadeln
  • Abdeckung von Pflanzenflächen
  • Erosions- und Verdunstungsschutz
  • Gartenwege, Platzbefestigung
  • Verwendung als Anhäufelmaterial für Rosen

Fläche vor dem Mulchen von unerwünschtem Aufwuchs befreien (u.a. Wurzelunkräuter).

Eine Ausgleichsdüngung (je nach Nährstoffversorgung des Bodens mit 50-80 g/m² eines organischen Stickstoffdüngers) wird empfohlen.

Die Höhe der Mulchauflage sollte 5 cm nicht unterschreiten.

Preise auf Anfrage unter 04131 / 92 32 450

Angaben gemäß § 5 TMG

Dipl.-Kfm. Oliver Schmitz
GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR)
Adendorfer Weg 7
21357 Bardowick

Kontakt

Telefon: 04131 / 92 32 -0
Telefax: 04131 / 92 32 -99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE280056932

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