Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien – Änderungen ab 2025
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Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien – Änderungen ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen zur Entsorgung von Alttextilien, die durch die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und die EU-Abfallrahmenrichtlinie eingeführt wurden. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien zu fördern und somit wertvolle Ressourcen zu schonen.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger in Hansestadt und Landkreis Lüneburg?
Für die Bürgerinnen und Bürger in Hansestadt und Landkreis Lüneburg ändert sich in der Praxis durch die neuen Regelungen zunächst einmal nichts. Die Entsorgung von Alttextilien erfolgt weiterhin über die gewohnten Abgabestellen. Es gibt jedoch einige Punkte, die beachtet werden sollten, um die Alttextilien richtig zu entsorgen:
- Gut erhaltene Alttextilien, wie noch tragbare Kleidung, Schuhe und Wäsche, sollten über die bestehenden Entsorgungswege abgegeben werden. Hierzu zählen Kleiderkammern, Altkleidercontainer, Verkaufsplattformen oder der Wertstoffhof der GfA in Bardowick. Es wird empfohlen, Alttextilien vorzugsweise in transparente Säcke zu verpacken und Schuhe immer paarweise zusammenzubinden.
- Verschmutzte, nasse oder nicht mehr verwendbare Alttextilien gehören in den Restabfall und dürfen nicht in die Altkleidercontainer oder über die Wiederverwertungskanäle entsorgt werden.
Wir bedanken uns für die Umsetzung, durch diese Maßnahmen tragen Sie dazu bei, dass Alttextilien effizienter recycelt und wiederverwendet werden können, wodurch wertvolle Rohstoffe gespart und die Umwelt entlastet wird.
Mit der Einhaltung dieser einfachen Schritte leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung in unserer Region.