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eANV – Elektronisches Nachweisverfahren
Seit dem 01. Februar 2011 dürfen wir gefährliche Abfälle nur annehmen, wenn der Begleitschein von Abfallerzeuger und Beförderer elektronisch signiert vorliegt. Die Vorlage eines Quittungsbelegs (wie bisher zum Teil praktiziert) allein reicht nicht mehr aus.
Unsere behördlichen Nummern:
Entsorger-Nummern GFA: | |
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C3X300000 |
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C96KK0000 |
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C3M700000 |
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C3T800000 |
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C96KK0000 |
Beförderer-Nummern: | |
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C00026130 |
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Elektroschrott
Elektroaltgeräte richtig entsorgen! |
Alle Elektrogeräte müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Sie dürfen nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Elektrogeräte müssen am Tag der Sperrmüllsammlung bis 6:30 Uhr gesondert am Straßenrand bereitgestellt werden.
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Verbraucher sind verpflichtet, ihre alten Elektrogeräte an die kommunalen Sammelstellen der GfA oder im Fachhandel abzugeben. Die Abgabe ist für private Haushalte kostenlos.
Abgabemöglichkeiten bei der GfA: = Geräte werden angenommen! = Geräte werden nicht angenommen! |
GfA in Bardowick |
Sperrmüll- sammlung |
GfA Service- Center |
Recycling- höfe |
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Haushaltsgroßgräte Nachtspeicherofen |
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Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren |
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Bildschirme, Monitore und TV-Geräte | ||||
Lampen *können auch bei der Mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden |
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Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik |
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Photovoltaikmodule |
Abgabemöglichkeiten im Handel: |
- Vertreiber / Händler mit einer Verkaufsfläche größer 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, Elektroaltgeräte anzunehmen. Dies gilt auch für Hausanlieferungen und Online-Bestellungen.
- Elektrokleingeräte (Kantenlänge max. 25 cm) werden ohne Kaufnachweis in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.
- Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm müssen vom Handel nur angenommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird.
Kundeninformation Elektroschrott
Sammelstellen für Problemstoffe und Elektrokleingeräte
Energiegewinnung
Wussten Sie schon...
dass bei der GFA auf 5-fache Weise zur alternativen Energieerzeugung beigetragen wird?
- Photovoltaikanlagen
Auf dem Grundstück der GFA wurden bis Mitte 2012 auf ca. 30.000 m² Dach- und Deponieflächen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 3,95 MWp installiert. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag für eine klima- und umweltschonende Energieversorgung. 850 4-Personen-Haushalte könnten so jährlich mit Strom versorgt werden.
- Windkraftanlage
Bereits im November 2005 wurde eine Windkraftanlage in Betrieb genommen.
- Altholz
Jedes Jahr werden ca 30.000 m³ getrennt erfasstes Altholz zur Energieerzeugung an Holzkraftwerke geliefert.
- Blockheizkraftwerk (BHKW)
In unserem Blockheizkraftwerk nutzen wir das im Deponiekörper entstandene Deponiegas zur Strom- und Wärmeerzeugung. Die Gasproduktion nimmt ab, weil organische Abfälle nicht mehr abgelagert werden.
- Energiereiche Stoffe aus dem Hausmüll
Durch die Abtrennung energiereicher Stoffe (heizwertreiche Fraktion) aus dem Hausmüll wird der "Rohstoff" für einen Ersatzbrennstoff gewonnen. Dieser Brennstoff wird in Heizwerken für die Erzeugung von Fernwärme eingesetzt.
Energiewende auch durch die GfA - Energiequellen -
Frachtkosten
Frachtkosten auf Anfrage unter 04131 / 92 32 450
Gebührenbescheide
Gelbe Säcke
Verpackungsabfälle richtig entsorgen! |
Die Erfassung von Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen) wird bundesweit durch sogenannte Duale Systeme organisiert. Der "Gelbe Sack" ist ein Rücknahmesystem zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
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Das ist zu beachten:
- Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack entsorgt und über die Straßenabfuhr eingesammelt (Termine siehe Abfuhrkalender).
- Alle Haushalte, denen ein Gelber Container zur Verfügung steht, entsorgen ihre Leichtverpackungen bitte lose - oder alternativ in durchsichtigen Abfallbeuteln - über den Container. Hierfür bitte nicht noch zusätzlich die Gelben Säcke verwenden.
- Die Bereitstellung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die GfA, sondern über eine Fremdfirma. Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Den Kontakt finden Sie hier auf der rechten Seite oder auf Ihrem aktuellen Abfuhrkalender.
Das gehört z. B. in den Gelben Sack: | Das gehört z. B. nicht in den Gelben Sack: |
Alle Verkaufsverpackungen, die nicht ausschließlich aus Glas oder Papier/Pappe bestehen |
Verkaufsverpackungen ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas |
Kunststoffverpackungen:z. B. Becher, Folien, Tüten, Styropor.... |
Nichtverpackungen:z. B. Zahnbürste, Putzeimer, Spielzeug.... |
Verbundverpackungen:z. B. Milch- und Getränkekartons.... |
Bau- und Renovierungsabfälle:z. B. Rohre, Dämmstoffe, Metallschrott.... |
Metallverpackungen:z. B. Dosen, Deckel, Aluschalen.... |
Elektroaltgeräte:z. B. Handy, Toaster, Wasserkocher.... |
Schadstoffe: z. B. Batterien, Behälter mit Farb- und Chemikalienresten.... |
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Restabfall:z. B. restbefüllte Verpackungen, Windeln, Hygieneartikel.... |
- Gelbe Säcke dürfen nicht von der GfA angenommen werden. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Straßensammlung durch eine Fremdfirma!
Hinweis: |
- Die Verpackungen müssen restentleert in die Sammlung gegeben werden.
- Die Gelben Säcke erhalten Sie kostenlos an den bekannten Verteilerstellen. weitere Infos
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |