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Gelbe Säcke
Verpackungsabfälle richtig entsorgen! |
Die Erfassung von Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen) wird bundesweit durch sogenannte Duale Systeme organisiert. Der "Gelbe Sack" ist ein Rücknahmesystem zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
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Das ist zu beachten:
- Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack entsorgt und über die Straßenabfuhr eingesammelt (Termine siehe Abfuhrkalender).
- Alle Haushalte, denen ein Gelber Container zur Verfügung steht, entsorgen ihre Leichtverpackungen bitte lose - oder alternativ in durchsichtigen Abfallbeuteln - über den Container. Hierfür bitte nicht noch zusätzlich die Gelben Säcke verwenden.
- Die Bereitstellung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die GfA, sondern über eine Fremdfirma. Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die beauftragte Firma. Den Kontakt finden Sie hier auf der rechten Seite oder auf Ihrem aktuellen Abfuhrkalender.
Das gehört z. B. in den Gelben Sack: | Das gehört z. B. nicht in den Gelben Sack: |
Alle Verkaufsverpackungen, die nicht ausschließlich aus Glas oder Papier/Pappe bestehen |
Verkaufsverpackungen ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas |
Kunststoffverpackungen:z. B. Becher, Folien, Tüten, Styropor.... |
Nichtverpackungen:z. B. Zahnbürste, Putzeimer, Spielzeug.... |
Verbundverpackungen:z. B. Milch- und Getränkekartons.... |
Bau- und Renovierungsabfälle:z. B. Rohre, Dämmstoffe, Metallschrott.... |
Metallverpackungen:z. B. Dosen, Deckel, Aluschalen.... |
Elektroaltgeräte:z. B. Handy, Toaster, Wasserkocher.... |
Schadstoffe: z. B. Batterien, Behälter mit Farb- und Chemikalienresten.... |
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Restabfall:z. B. restbefüllte Verpackungen, Windeln, Hygieneartikel.... |
- Gelbe Säcke dürfen nicht von der GfA angenommen werden. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Straßensammlung durch eine Fremdfirma!
Hinweis: |
- Die Verpackungen müssen restentleert in die Sammlung gegeben werden.
- Die Gelben Säcke erhalten Sie kostenlos an den bekannten Verteilerstellen. weitere Infos
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |
Sonderabfälle
Sonderabfälle richtig entsorgen! |
Abfälle, die aufgrund gefährlicher Inhaltsstoffe Umwelt und Gesundheit schädigen können, gehören zu den Sonderabfällen und dürfen nicht über den Hausmüll oder den Toilettenabfluss entsorgt werden.
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Sonderabfall (Kennzeichnung): |
Damit Sonderabfälle nicht im Hausmüll landen, können private Haushalte die Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an zentralen Plätzen über die mobile Schadstoffannahme (Termine siehe Abfuhrkalender), oder von Montag bis Samstag direkt bei der GfA in Bardowick kostenlos abgeben.
Schadstoffhaltige Produkte erkennen Sie an folgenden Gefahrsymbolen:
Alte Kennzeichnung (oben) und neue Kennzeichnung (unten) :
Das gehört z. B. zum Sonderabfall: | Das gehört z. B. nicht zum Sonderabfall: |
Haushaltschemikalien | Autoreifen und -teile |
Altmedikamente | Bauabfälle |
Pflanzen- und Holzschutzmittel | Munition, Explosivstoffe (bei der Polizei abgeben) |
Gerätebatterien, Autobatterien | |
Lacke und Farben (alle Sorten) | |
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen | |
Lösungsmittel, Altöl und Kraftstoffe (u.a. Benzin) | |
Quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer) | |
Labor- und Fotochemikalien | |
Feuerlöscher, Spraydosen mit Inhalt | |
Klebemittel, Härter, Imprägniermittel |
- Die Anlieferung von Sonderabfall direkt zur GfA ist für private Haushalte (aus Landkreis und Hansestadt Lüneburg) in haushaltsüblichen Mengen kostenlos!
Hinweis: |
Vermeiden Sie möglichst schadstoffhaltige Produkte.
- Sammelstellen für Sonderabfälle und Elektrogeräte
- Mobile Schadstoffsammlung Hansestadt und Landkreis Lüneburg 2024
- Mobile Schadstoffsammlung Hansestadt und Landkreis Lüneburg 2025
- Kundeninformation Sonderabfall
Metallschrott
Metallschrott richtig entsorgen! |
Als Altmetall / Metallschrott werden Sperrgut und Abfälle aus Metall von Bronze bis Stahl bezeichnet. Metallschrott kann sehr gut wiederverwertet werden und ist ein wichtiger Rohstoff zur Erzeugung von Stahl und Nichteisen-Metallen.
Altmetall aus Privathaushalten:
Privathaushalte produzieren viel Abfall aus Altmetallen. Leichtmetalle wie Aluminium oder leere Dosen werden über die getrennt gesammelten Leichtverpackungen ("Gelber Sack") recycelt. Besonders bei einer Haushaltsauflösung fällt viel Metallschrott an.
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Bereitstellungsregeln zum Metallschrott:
- Einzelteile dürfen bei der Sperrmüllabfuhr eine Größe von 2,0 x 1,5 x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Metallschrott muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr gesondert vom Sperrmüll bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Metallschrott: | Das gehört z. B. nicht zum Metallschrott: |
Eisen, Metall, Edelstahl | Metalle im Verbund mit anderen Werkstoffen |
Leichtmetall (Aluminium) | Metallverpackungen ("Gelber Sack") |
Buntmetalle (Messing, Kupfer, Bronze) |
Giftige Metalle:z. B. Quecksilber, Cadmium.... |
Elektrokabel | Auto-Teile und Reifen mit Felge |
kleine Motoren (ohne Benzin und Öl) | Kfz-Motoren |
Fahrräder und Schubkarren | |
Badewanne und Metalleimer | |
Bettgestelle und Schränke aus Metall | |
Metallgitter und -stangen | |
Wäscheständer und -spinnen | |
Gasherde (ohne Elektroofen) |
- Die Anlieferung von Metallschrott direkt zur GfA ist kostenlos!
Hinweis: |
Metallschrott und Elektrogeräte werden parallel zur Sperrmüllabfuhr gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag erfolgen.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder Straßenverkehr gefährdet werden.
Kundeninformation Metallschrott