Altholz AI - AIV
Altholz:
Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind.
Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind.
- Industrierestholz:
die in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung anfallenden Holzreste einschließlich der in Betrieben der Holzwerkstoffindustrie anfallenden Holzwerkstoffreste sowie anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masseprozent) - Gebrauchtholz:
gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masseprozent)
Altholzkategorie:
a) Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, z.B.
Verpackungen:
- Verschnitte, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
- Paletten aus Vollholz wie z.B. Europaletten, Industriepaletten aus Vollholz
- Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
- Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
- Kabeltrommel aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
Altholz aus dem Baubereich:
-
Naturbelassenes Vollholz
Möbel:
-
Möbel, naturbelassenen Vollholz
b) Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, z.B.
Verpackungen:
-
Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandelten Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
-
Paletten aus Holzwerkstoffen
-
Transportkisten aus Holzwerkstoffen
Altholz aus dem Baubereich:
-
Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen)
-
Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen)
-
Türblätter und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigungen)
-
Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw. (ohne schädliche Verunreinigungen)
-
Bauspanplatten
Möbel:
-
Möbel, ohne halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung
c) Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel, z.B.
Verpackungen:
-
Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
Möbel:
-
Möbel mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung
Sonstiges:
-
Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
d) Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCBAltholz; z.B.
Verpackungen:
-
Munitionskisten
-
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)
Altholz aus dem Baubereich:
-
Konstruktionshölzer für tragende Teile
-
Holzfachwerk auf Dachsparren
-
Fenster, Fensterstöcke und Außentüren
-
Imprägnierte Bauholzer aus dem Außenbereich
-
Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
Imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich:
-
Bahnschwellen
-
Leitungsmasten
-
Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel
-
Sortimente aus der Landwirtschaft
Sonstige:
-
Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden, Kühltürme)
-
Altholz aus dem Wasserbau
-
Altholz von abgewrackten Schiffen und Wagons
-
Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
-
Feinfraktion aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstoffen
PCB-Altholz:
-
Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten
Kosten: Anlieferungen zur Zentraldeponie und zu den Recyclinghöfen sind kostenpflichtig
Weitere Informationen:
Matthias Friede Tel. 0 41 31/92 32 -49
Michael Methner Tel. 0 41 31/92 32-436