Altholz:
Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind.
 
  1. Industrierestholz:
    die in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung anfallenden Holzreste einschließlich der in Betrieben der Holzwerkstoffindustrie anfallenden Holzwerkstoffreste sowie anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masseprozent)

  2. Gebrauchtholz:
    gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masseprozent)
 
Altholzkategorie:
 
a) Altholzkategorie A I:
 
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, z.B.
 
Verpackungen:
  • Verschnitte, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
  • Paletten aus Vollholz wie z.B. Europaletten, Industriepaletten aus Vollholz
  • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
  • Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
  • Kabeltrommel aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
Altholz aus dem Baubereich:
  • Naturbelassenes Vollholz
Möbel:
  • Möbel, naturbelassenen Vollholz

b) Altholzkategorie A II:

verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, z.B.
 
Verpackungen:
  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandelten Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Transportkisten aus Holzwerkstoffen
 Altholz aus dem Baubereich:
  • Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Türblätter und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw. (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Bauspanplatten
 Möbel:
  • Möbel, ohne halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung
c) Altholzkategorie A III:

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel, z.B.
 
Verpackungen:
  • Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
Möbel:
  • Möbel mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung
Sonstiges:
  • Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
d) Altholzkategorie A IV:

mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCBAltholz; z.B.
 
Verpackungen:
  • Munitionskisten
  • Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)
Altholz aus dem Baubereich:
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Holzfachwerk auf Dachsparren
  • Fenster, Fensterstöcke und Außentüren
  • Imprägnierte Bauholzer aus dem Außenbereich
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
Imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich:
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel
  • Sortimente aus der Landwirtschaft
Sonstige:
  • Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden, Kühltürme)
  • Altholz aus dem Wasserbau
  • Altholz von abgewrackten Schiffen und Wagons
  • Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
  • Feinfraktion aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstoffen
PCB-Altholz:
  • Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten
  Kosten: Anlieferungen zur Zentraldeponie und zu den Recyclinghöfen sind kostenpflichtig
 
Weitere Informationen:
 
Matthias Friede Tel. 0 41 31/92 32 -49 
Michael Methner Tel. 0 41 31/92 32-436