Bauschutt
Annahmekriterien
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Materialien sortenrein (ohne Beimengungen anderer Stoffe)
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frei von Schadstoffen
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max. Kantenlänge: 50 cm
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max. Gewicht für Stahlbeton- und andere bewehrte Teile: 1,5 t pro Einzelteil
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Betonabbruch, Naturstein
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Asphalt (schadstofffrei)
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Mauerwerk rot / Ziegel und Mauerwerk weiß / Kalksandstein
Nicht verwertbarer Bauschutt
Folgende Materialgruppen sind nicht verwertbar und müssen deponiert werden.
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Fliesen, Sanitärkeramik
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Glasbausteine
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Mörtelreste, Gipsputz, vermischter Bauschutt
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Gasbetonsteine (z.B. Ytong)
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Gipskarton (z.B. Rigips), Fermacell-Platten
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Heraklitplatten
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Straßenaufbruch (Analyse erforderlich!)
Kosten: Anlieferungen zur Zentraldeponie und zu den Recyclinghöfen sind kostenpflichtig
Weitere Informationen:
Matthias Friede Tel. 0 41 31/92 32 -49
Michael Methner Tel. 0 41 31/92 32 -436