KMF künstliche Mineralfaser
KMF wird ähnlich wie Asbest mit Krebs in Verbindung gebracht und das auch zu Recht. Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei KMF durch Einatmen auftreten. Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen: Länge > 5 μm, Durchmesser < 3 μm, Länge : Durchmesser > 3 : 1. Ähnlich wie bei Asbest wirken sie dann krebserzeugend. Auch im Feinstaubbereich, bei Faserlängen >1μm, sind sie besonders schädlich für die Lunge. Bei Hautkontakt können KMF Juckreiz auslösen. Stoffe, die beim Menschen als krebserzeugend angesehen werden, gehören zur Kategorie 2. Glasige Fasern werden meistens in die Kategorie 3 eingestuft. Zur Kategorie 3 gehören Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Über sie liegen jedoch nicht genügend Informationen vor, so dass gegenwärtig keine befriedigende Beurteilung möglich ist. Um das Gesundheitsrisiko zu senken, bietet die Industrie inzwischen KMF mit verbesserter Biolöslichkeit an. Solche Fasern lösen sich bei Kontakt mit Körperflüssigkeit relativ schnell auf und verlieren so ihr krebserzeugendes Potenzial. Diese Fasern haben den KI-Wert > 40. ( KMF-Produkte sind damit gekennzeichnet )
KMF ist wie Asbest als personen- und betriebsgefährdender Stoff eingestuft. Daher müssen beim Umgang mit Dämmmaterial aus KMF besondere Regel eingehalten werden.
Dämmmaterial aus KMF
Hierunter fallen mineralische Wollen in der handelsüblichen Bezeichnung: (Glas-, Stein- und Schlackenwollen sowie keramische Wollen)!
KMF- Abfälle können unter Beachtung folgender Punkte angeliefert werden:
- Formalitäten:
Im Normalfall wird folgender Abfallschlüssel verwendet:
17 06 03 * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält.
Ab einer Menge von 2 Tonnen muss grundsätzlich vor der Anlieferung ein Entsorgungsnachweis geführt werden! Bei der Anlieferung ist ein vollständig ausgefüllter Begleitschein vorzulegen (Info unter 04131/ 9232-11 oder 30).
Ausnahmen sind KMF-Produkte mit einem KI-Wert > 40, dann gilt der Abfallschlüssel: 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt. - Verpackung:
KMF-Abfälle werden nur verpackt entgegengenommen. Das KMF-Material muss in sogenannte KMF-"Big-Bags" (140 x 220 cm (0,7 m³) verpackt, fest verschlossen und mit der Kennzeichnung für Gefahrenhinweis als KMF-Abfall gekennzeichnet sein.
Die Big-Bags können bei der GfA käuflich erworben werden.
Michael Methner Tel.: 0 41 31 / 92 32 -436